Preise

Preis Einzelgespräch bzw. 50 Min.-Einheit

Preis Paargespräch bzw. 90Min.-Einheit (auch als Einzelgespräch möglich)

Preise Karriere Coaching in Kooperation mit dem INQUA Institut

Im Rahmen der beruflichen Neuorientierung biete ich ein zertifiziertes systemisches Karriere Coaching an. Dieses ist für Bezieher von ALG I und ALG II kostenfrei. Wie sie sich für dieses Format anmelden können erfahren Sie hier: INQUA Karriere Coaching in Dresden

Preise für Einzel-, Team- oder Gruppen-Coachings für (Familien-)unternehmen & Unternehmerfamilien, Organisationen, Träger etc.

Hier werden im Vorfeld individuelle Absprachen getroffen. Kontaktieren Sie mich gerne um die Rahmenbedingungen und Gegebenheiten zu klären. Anschließend arbeite ich Ihnen gerne ein Angebot zu.

Weitere wichtige Informationen

Terminverschiebung: Falls Sie bei einem vereinbarten Termin verhindert sein sollten, bitte ich Sie frühzeitig abzusagen. Eine Absage die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, müsste ich Ihnen mit einem Ausfallhonorar (50% des Sitzungspreises) in Rechnung stellen, da ich den Termin sonst hätte anderweitig vergeben können. Hier bitte ich um Ihr Verständnis. Ausnahmen sind natürlich akute Erkrankungen.

Steuerlich absetzbar: Es besteht wohl die Möglichkeit, nach §33 EstG Beratungs- oder Therapiekosten unter „außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art“ von der Steuer abzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei einem Steuerberater*in.

Fahrtkosten: Bei Coachings / Beratungseinheiten die bei Ihnen zu Hause oder an anderen Orten (außerhalb meiner Beratungspraxis) statt finden fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,40 €/km an, zzgl. eine Berechnung der Fahrtzeit.

Gründe, die dafür sprechen den therapeutischen- bzw. den Beratungsprozess selbst zu bezahlen statt eine kassenfinanzierte Psychotherapie zu machen:

  • Zunächst mal erhöht ein selbst bezahlter Beratungsprozess die Bereitschaft seelisch-psychische Themen zu lösen und beschleunigt dadurch oftmals den Prozess.
  • Theoretisch könnten sie anstatt in den Beratungsprozess zu gehen eine Psychotherapie machen. Damit jedoch eine Krankenkasse eine Psychotherapie finanziert muss zunächst eine dokumentierte Diagnose mit Krankheitswert vorhanden sein. Damit übertreten Sie die Türschwelle zu einem ‘defizit-orientierten’ System. Dieses System hat seine klare Berechtigung, denn für kranke Menschen braucht man auch entsprechende Strukturen. Menschen, die eigentlich in einer temporären oder strukturellen Krise sind (wie z.B. Liebeskummer) sollten sich daher nicht unbedingt ‘krank’ schreiben lassen. Sie nehmen damit wirklich kranken Menschen (die z.B. an einer schweren Schizophrenie oder Depression, PTBS etc. leiden) die ohnehin wenigen Therapieplätze weg.
  • Für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Juristen, Beamte, etc. kann eine solche Diagnose auch dazu beitragen, dass Sie berufliche oder persönliche Nachteile erfahren.
  • Sofern Sie eine Lebensversicherung, private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchten macht es leider Sinn, wenn Sie vorher noch nicht in einer von der Krankenkasse bezahlten psychotherapeutischen Behandlung waren. Es ist nämlich so, dass Krankenkassen bei einer Gesundheitsprüfung durch die jeweilige Versicherung diese Behandlungen angeben müssen. Im schlimmsten Fall kann damit die Versicherungsleistung gestrichen werden. Oder sie geben die Behandlung an, was bei einem Neuabschluss der genannten Versicherungen entweder zu erheblichen Risikozuschlägen oder zum Ausschluss psychischer Erkrankungen führen kann. Bei meiner Beratungsarbeit gibt es keine Verpflichtung Versicherungen Auskunft zu geben. Bei mir sind sie schließlich auch nicht krank. Mein Menschenbild besteht nicht aus den Kategorien psychisch-krank oder psychisch-gesund, sondern einer somatogenetischen Sichtweise.
  • Manchmal dauert es auch einfach nur lange (teilweise Monate) bis man einen Platz für eine Psychotherapie bekommt. Daher kann es Sinn machen die Zeit beispielsweise mit einer systemischen Beratung oder Therapie zu überbrücken.
  • Von Krankenkassen gestützte Psychotherapien verfolgen bis heute zum größten Teil verhaltenstherapeutische oder tiefenpsychologische Ansätze. Ansätze denen ein humanistisches (stärkenorientiertes) Menschenbild zugrunde liegt, wie zum Beispiel eine Gesprächstherapie nach Rogers oder eine Systemische Beratung/Therapie, werden von Krankenkassen ausgeklammert – trotz der wissenschaftlichen Anerkennung der systemischen Therapie!
  • Paar- und Eheberatung / Paar-Therapie werden von Krankenkassen ohnehin nicht finanziert. (Eine Paarkrise ist schließlich auch keine Diagnose mit Krankheitswert nach dem ICD 10.)